Information zum Verbraucherschutz
Bei Beschwerden im Zusammenhang mit der Nationale Mauterhebung geschlossenen Dienstleistungs-AG können Sie jedes beliebige Kundendienstbüro aufsuchen. Hier werden die Beschwerden auch persönlich bearbeitet.
Kontaktdaten der Kundendienstbüros>>
Ihre schriftlichen Anmerkungen können Sie an die Postanschrift H-1380 Budapest, Pf. 1170 schicken.
Bitte beachten Sie, dass der Sitz unserer Gesellschaft H-1134 Budapest, Váci út 45, Gebäude B ist, wo jedoch keine Möglichkeit zu einer persönlichen Sachbearbeitung besteht.
Für Fragen stehen wir Ihnen unter unserer Kundendienstnummer (+36-36-587-500) im In- und Ausland, per E-Mail (ugyfel@nemzetiutdij.hu) oder persönlich in unseren Kundendienstbüros gern zur Verfügung bzw. Sie finden auch weitere ausführliche Informationen auf unserer Webseite. Wir verweisen Sie auch auf unseren E-Kundendienst, bei dem Sie Ihre E-Vignette bequem, schnell, ohne Schlangestehen und zusätzliche Gebühren kaufen sowie Ihre früheren Einkäufe auf der Webseite kontrollieren können: https://ematrica.nemzetiutdij.hu.
An wen können Sie sich bei Fragen zum Verbraucherschutz wenden?
Im Sinne des Verbraucherschutzgesetzes kann sich der Verbraucher zur Beilegung eines Rechtsstreits über Verbraucherschutzfragen an eine Schlichtungsstelle für Verbraucherschutz wenden. Als Rechtsstreit über Verbraucherschutzfragen gilt eine Streitigkeit zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen in Bezug auf den Abschluss und die Erfüllung von Kauf- oder Dienstleistungsverträgen sowie, wenn zwischen dem Verbraucher und dem Unternehmen kein gesonderter Kauf- oder Dienstleistungsvertrag abgeschlossen wurde, eine Streitigkeit in Bezug auf die Qualität, die Sicherheit des Produkts, die Anwendung der Produkthaftungsvorschriften sowie die Qualität der Dienstleistung.
Der Verbraucher kann sich nur mit einem individuellen Rechtsstreit an die Stelle wenden. Bei einer Verletzung der Verbraucherschutzvorschriften kann ein Verfahren bei der Verbraucherschutzbehörde beantragt werden.
Verfahren vor Schlichtungsstelle
Was ist eine Schlichtungsstelle?
Schlichtungsstellen sind von den Industrie- und Handelskammern der Komitate (der Hauptstadt Budapest) eingerichtete, fachlich unabhängige Stellen, die sich im Rahmen eines alternativen Schlichtungsverfahrens mit der Schlichtung von Rechtsstreitigkeiten in Verbraucherschutzfragen beschäftigen.
An welche Schlichtungsstellen können Sie sich wenden?
Für das Verfahren ist grundsätzlich die Schlichtungsstelle für den Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Verbrauchers zuständig.
Sollte der Verbraucher über keinen inländischen Wohnsitz oder Aufenthaltsort verfügen, wird die Zuständigkeit der Schlichtungsstelle aufgrund des Sitzes des vom Rechtsstreit in Verbraucherschutzfragen betroffenen Unternehmens oder der zu dessen Vertretung befugten Stelle bestimmt.
Der Verbraucher hat darüber hinaus die Möglichkeit, in seinem Antrag von den zuvor erwähnten Regeln abzuweichen und das Verfahren vor einer anderen Schlichtungsstelle als der in Punkt 1 und 2 erwähnten zu verlangen.
Kontaktdaten der Schlichtungsstellen:
Schlichtungsstelle des Komitats Baranya | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Hajdú-Bihar E-Mail: bekelteto@hbkik.hu |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Bács-Kiskun | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Heves |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Békés | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Jász-Nagykun-Szolnok |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Borsod-Abaúj-Zemplén | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Komárom-Esztergom |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer Budapest | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Nógrád |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Csongrád-Csanád | Von der Industrie- und Handelskammer des Komitats Pest und der komitatsfreien Stadt Érd betriebenes Schlichtungsgremium |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Fejér | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Somogy |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Győr-Moson-Sopron | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Szabolcs-Szatmár-Bereg |
Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Tolna | Schlichtungsstelle der Industrie- und Handelskammer des Komitats Veszprém |
Wie verfährt die Schlichtungsstelle?
Die Einleitung des Verfahrens vor der Schlichtungsstelle setzt voraus, dass der Verbraucher versucht hat, den Streit unmittelbar mit dem betroffenen Unternehmen beizulegen.
Das Verfahren vor der Schlichtungsstelle wird auf Antrag des Verbrauchers eingeleitet.
Die Schlichtungsstelle beurteilt die Beschwerden anhand der vorgelegten Dokumente sowie der persönlichen Anhörung bzw. in Ausnahmefällen anhand einer Beweisaufnahme in Form einer Begutachtung eines Sachverständigen.
Das Verfahren der Schlichtungsstelle ist gebührenfrei.
Was für Beschlüsse kann die Schlichtungsstelle fällen?
Die NMgD AG macht von ihrer Möglichkeit aufgrund des Verbraucherschutzgesetzes Gebrauch und sieht den Beschluss der Schlichtungsstelle nicht als verpflichtend an, die Schlichtungsstelle spricht am Ende des Verfahrens eine Empfehlung aus, die vor Gericht nicht durchgesetzt werden kann.
Wenn der Verbraucher und die NMgD AG im Rahmen des Verfahrens einen Vergleich schließen, wird dieser von der Schlichtungsstelle in einen verbindlichen Beschluss gefasst. Die NMgD AG nimmt ansonsten das Verfahren vor der Schlichtungsstelle nicht in Anspruch.
Verfahren bei der Verbraucherschutzbehörde
Wenn Sie nicht als einzelner Verbraucher aufgrund eines Rechtsstreits, sondern wegen einer mutmaßlichen Verletzung der Verbraucherschutzvorschriften um Rechtsschutz ersuchen, können Sie sich an die Verbraucherschutzbehörde wenden.
In welchen Fällen kann die Verbraucherschutzbehörde vorgehen?
Die Verbraucherschutzbehörde überprüft mit Ausnahme der Bestimmungen bezüglich des Zustandekommens, der Gültigkeit, der Rechtswirkungen und der Auflösung des Vertrags die Einhaltung der Bestimmungen in Bezug auf
- den Vertrieb, die Erbringung von Dienstleistungen
- den Schutz von Kindern und Jugendlichen
- die Verbrauchergruppe
- die Bearbeitung von Beschwerden, den Kundendienst, die Anstellung eines Verbraucherschutzreferenten
- die Einhaltung der im Verbraucherschutzgesetz und anderen Rechtsnormen vorgeschriebenen Informationspflicht des Unternehmens im Zusammenhang mit dem Verfahren vor der Schlichtungsstelle sowie seiner diesbezüglichen Kooperationspflicht, und sie trifft entsprechende Maßnahmen, wenn diese verletzt werden;
- Fälle von Täuschung,
- den Verkauf der Ware an die Verbraucher,
- die Qualität, die Zusammensetzung, die Verpackung des an den Verbraucher verkauften Produkts,
- die Zuteilung, den behördlichen Preis oder ansonsten verbindlich festgelegten Preis des an den Verbrauchern zu verkaufenden bzw. verkauften Produkts,
- die Bearbeitung der Beschwerden der Verbraucher,
- die Bearbeitung der im Rahmen des Verbrauchervertrags geltend gemachten Haftungs- und Garantieansprüche,
- die Anforderung der Gleichbehandlung während des Vertriebs des Produkts oder der Erbringung der Dienstleistung sowie
- die Information der Verbraucher, und sie trifft entsprechende Maßnahmen, wenn diese verletzt werden;
- die beim Abschluss des Verbrauchervertrags angewandten, zu diesem Zweck öffentlich zugänglich gemachten allgemeinen Geschäftsbedingungen im Hinblick darauf, ob diese auch nicht unter Verletzung des Gebots von Treu und Glauben die sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten einseitig und unbegründet zum Nachteil der Verbrauchers festlegen,
- sie übt ihre Kompetenzen und Befugnisse als Marktaufsicht in Bezug auf die Sicherheit sowie die Konformität des Produkts gemäß dem Verbraucherschutzgesetz und dem Gesetz über die Marktaufsicht über die Produkte sowie einer gesonderten Rechtsvorschrift aus.
Welche Verbraucherschutzbehörde ist zuständig?
In dem auf Antrag eingeleiteten Verfahren der Verbraucherschutzbehörde geht unter den Behörden mit gleicher sachlicher Zuständigkeit diejenige Behörde vor, in deren Zuständigkeitsgebiet
a) sich der Wohnsitz oder der Aufenthaltsort bzw. in deren Ermangelung die Benachrichtigungsadresse (nachfolgend zusammen: Wohnsitz) bzw. der Sitz, die Niederlassung oder die Zweigniederlassung (nachfolgend zusammen: Sitz) der Partei befindet,
b) die Tätigkeit ausgeübt wird oder deren Ausübung beabsichtigt ist oder
c) das rechtswidrige Verhalten begangen wurde.
Die Kontaktdaten der Verbraucherschutzbehörde sind auf der Webseite http://www.kormanyhivatal.hu/hu/elerhetosegek zu finden.
Verzeichnis der einschlägigen Rechtbestimmungen
Die NMgD AG beantwortet die Anfragen je nach deren Charakter unter Berücksichtigung der Vorschriften der folgenden Rechtsnormen.
Einschlägige Rechtsnormen zu Anfragen im Zusammenhang mit dem E-Vignetten-Gebührensystem:
Gesetz Nr. I von 1988 über den über den öffentlichen Straßenverkehr
Verordnung Nr. 36/2007 (III. 26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die Maut für Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen
Verordnung Nr. 37/2007 (III. 26.) des Ministers für Wirtschaft und Verkehr über die mautpflichtigen Autobahnen, Autostraßen und Hauptstraßen
Regierungsverordnung Nr. 304/2009 (XII. 22.) über notwendige verbindliche inhaltliche Elemente von Privaturkunden mit voller Beweiskraft, die zum Nachweis der Änderung des Eigentumsrechts an bzw. des Halters von für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeugen im Rahmen von verkehrsverwaltungsrechtlichen Verfahren verwendet werden
Regierungsverordnung Nr. 326/2011 (XII. 28.) über verwaltungsrechtliche Aufgaben in Bezug auf den Straßenverkehr sowie die Ausgabe und Einziehung von Straßenverkehrsurkunden
Gesetz Nr. LXXXIV von 1999 über das Straßenverkehrsregister
Verordnung Nr. 1/1975 (II. 5.) des Verkehrsministers und des Innenministers über die Straßenverkehrsordnung
Verordnung Nr. 5/1990 (IV. 12.) des Ministers für Verkehr, Telekommunikation und Bauwesen über die technische Prüfung von Fahrzeugen im Straßenverkehr
Rechtsnormen bezüglich Anfragen im Zusammenhang mit dem streckenbezogenen Mautsystem:
Gesetz Nr. LXVII von 2013 über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen
Regierungsverordnung Nr. 209/2013 (VI. 18.) über die Durchführung des Gesetzes Nr. LXVII von 2013 über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Autobahnen, Schnellstraßen und Hauptstraßen
Verordnung Nr. 25/2013 (V. 31.) des Ministers für Nationale Entwicklung über die Höhe der Maut und die mautpflichtigen Straßen
Regierungsverordnung Nr. 243/2013 (VI. 30.) über die ausführlichen Regeln zur Mautfreiheit von von landwirtschaftlichen Erzeugern genutzten Fahrzeugen
Verordnung Nr. 1/1975 (II. 5.) des Verkehrsministers und des Innenministers über die Straßenverkehrsordnung
Regierungsverordnung Nr. 410/2007 (XII. 29.) über den Umfang der Verletzungen von Verkehrsvorschriften, die mit einer Verwaltungsstrafe zu ahnden sind, die Höhe der Bußgelder, die bei einer Verletzung der einschlägigen Verordnungen zu diesen Tätigkeiten auferlegt werden, sowie die Ordnung zu deren Anwendung und die Bedingungen einer Mitwirkung an der Kontrolle
Regierungsverordnung Nr. 156/2009 (VII. 29.) über die Höhe der Bußgelder wegen Verletzung einzelner Verordnungen im Zusammenhang mit dem Straßengüterverkehr, der Personenbeförderung und dem Straßenverkehr sowie die Aufgaben der Behörden im Zusammenhang mit der Auferlegung der Bußgelder
Gesetz Nr. CLV von 1997 über den Verbraucherschutz
Gesetz Nr. CXII von 2011 über das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und Informationsfreiheit
Gesetz Nr. V von 2013 über das Bürgerliche Gesetzbuch
Regierungsverordnung Nr. 387/2016 (XII. 2.) über die Bestimmung der Verbraucherschutzbehörde
Die Rechtsnormen können in der Nationalen Rechtsnormsammlung auf der Webseite http://njt.hu/ unentgeltlich eingesehen werden.